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Explosionsschutz – Was steckt dahinter?
Explosionsschutz – Was steckt dahinter?
Betriebsanlagen oder -bereiche, in denen brennbare Stoffe in ausreichender Menge mit Sauerstoff (Luft) in Verbindung kommen, werden zur Gefahrenzone. Dort sind Maßnahmen notwendig, um die Zündgefahr durch elektrische oder mechanische Betriebsmittel (Geräte, Werkzeuge, Maschinen oder Fahrzeuge) auszuschließen. Um eine Explosionsgefahr durch Zündquellen auszuschließen, sind bei Bedarf Betriebsmittel mit „Explosionsschutz“ zu verwenden.
Hierzu gibt es im Normungswerk vorgegebene „Zündschutzarten“ für Betriebsmittel, z. B. „Druckfeste Kapselung“, „Erhöhte Sicherheit“, „Sandkapselung“ oder „Schwadensicherheit“, die untereinander gleiche Sicherheit gegen die Zündgefahr bieten.
Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen eingeteilt. Für Gase, Dämpfe, Nebel sind das je nachdem, in welchem Umfang explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist:
Zone 0 (Kategorie 1G *) | ständig oder langzeitig oder häufig |
Zone 1 (Kategorie 2G *) | gelegentlich |
Zone 2 (Kategorie 3G *) | selten und kurzzeitig |
Explosionsfähige Gase und Dämpfe werden in Explosionsgruppen eingeteilt:
IIC | z.B. Wasserstoff, Acetylen, Schwefelkohlenstoff |
IIB | z.B. Stadtgas, Ethylen |
IIA | alle übrigen Gase |
Je nach Zündtemperatur werden brennbare Gase und Dämpfe in Temperaturklassen eingeteilt.
Die maximale Oberflächentemperatur eines elektrischen Betriebsmittels muß stets kleiner sein als die jeweilige Zündtemperatur.
T6 | < 85°C |
T5 | < 100°C |
T4 | < 135°C |
T3 | < 200°C |
T2 | < 300°C |
T1 | < 450°C |
Die jeweils zulässige Temperaturklasse für den geplanten Einsatzort ist beim Gewerbeaufsichtsamt zu erfragen.
Entscheidend für das Gelingen des Explosionsschutzes ist die verantwortliche Mitarbeit des Planers, Anlagenbauers und Betreibers. Dazu gehören eine sorgfältige Auswahl der Betriebsmittel und deren zweckgebundene Verwendung sowie die sorgfältige Montage, Installation und Inbetriebnahme. Durch wiederkehrende Prüfungen an den Betriebsmitteln und an der Anlage kann der ordnungsgemäße Zustand des Explosionsschutzes erhalten bleiben.
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